Alles Wichtige zur neuen Mopedversicherung – schwarz auf weiß

Wer im Frühling wieder die Saison für Moped, Roller & Co. eröffnen will, sollte vorher seine Mopedversicherung checken. Ab dem 1. März 2023 ist ein schwarzes Versicherungskennzeichen Pflicht. Auch E-Scooter, E-Bikes und S-Pedelecs dürfen ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf die Straße.

Neues Versicherungsjahr, neues Versicherungskennzeichen

Wer sein Moped oder ein anderes Kleinkraftrad im Straßenverkehr bewegen will, muss einen gültigen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz haben, sichtbar gemacht durch ein Versicherungskennzeichen. Die Farbe des Kennzeichens wechselt jährlich zwischen blau, grün und schwarz. Wichtig: Für den Versicherungszeitraum bis 29. Februar 2024 ist die Zahlen- und Buchstabenkombination auf dem Blechschild schwarz.

Woher bekommt man ein neues Versicherungskennzeichen?

Das neue schwarze Versicherungskennzeichen erhalten Sie bei Ihrem Versicherer unter Angabe folgender Daten:

  • Fahrzeugart
  • Hersteller
  • Fahrzeug-Identifikations-Nummer (Fahrgestell-Nummer)
  • Antriebsart
  • Baujahr

Diese Informationen finden Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Mofas und Mopeds müssen nicht für den Betrieb auf öffentlichen Straßen bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Die Allgemeine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen. Die Kosten für das Versicherungskennzeichen richten sich unter anderem nach der Art des Fahrzeugs sowie bei einigen Anbietern nach dem Alter der Fahrer. Der Versicherungsschutz kann auch zu einem späteren Zeitpunkt beginnen – ab 1. Mai verringert sich der Beitrag.

Die schnelle Frage zum Thema:

Fahren Sie Moped?

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Ohne Versicherungsschutz fahren ist strafbar

Auch wenn Sie für Mofa, Moped oder E-Scooter keine Zulassung bei der Zulassungsstelle benötigen und von der Steuerpflicht befreit sind, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese deckt Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden ab, die bei Dritten verursacht werden.

Wenn Sie also kein gültiges Nummernschild führen, dürfen Sie im neuen Verkehrsjahr nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Starten Sie trotzdem, droht ein Bußgeld von 40 Euro (bzw. 10 Euro, wenn Sie die Bescheinigung über die Versicherung nicht mitführen). Zudem machen Sie sich nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar und riskieren eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Und Sie müssen nach einem Unfall für entstandene Schäden persönlich aufkommen.

Im Überblick: Diese Fahrzeuge brauchen Versicherungskennzeichen oder -plaketten und Versicherungsschutz

  • Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW – je nach Motorart – und bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Elektrofahrräder mit tretunabhängiger Motorunterstützung (E-Bike) ab 6 bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung (S-Pedelecs) ab 25 bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • leichte Kfz, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, einem Hubraum bis 50 ccm bzw. 6 kW – je nach Motorart – und einer Leermasse bis 425 kg
  • leichte Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, einem Hubraum bis 50 ccm bzw. 4 kW – je nach Motorart – und einer Leermasse bis 425 kg
  • Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter und Segway) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h
  • Krankenfahrstühle mit Elektroantrieb

Herkömmliche E-Bikes, die mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h schnell fahren können – sogenannte Pedelecs –, benötigen keine Kfz-Haftpflichtversicherung. Schäden von Dritten wären über eine private Haftpflichtversicherung gedeckt.

Was bringt eine Teilkasko?

Wer sein Fahrzeug gegen Schäden wie z. B. Glasbruch, Diebstahl, Brand oder Naturgewalten absichern möchte, kann eine Teilkaskoversicherung abschließen. Zudem gibt es spezielle Elektro-Teilkaskoversicherungen, falls Schäden am Akku auftreten. Vollkaskoversicherungen werden für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen bzw. -plaketten hingegen nicht angeboten.

Häufige Fragen & Antworten

Um auf einen Blick die Aktualität des Kennzeichens zu erkennen.

Die gültige Kennzeichenfarbe vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 ist schwarz. Die dreistellige Buchstabenkombination gibt an, bei welchem Anbieter das Fahrzeug versichert ist.

Neben dem Versicherungsnehmer alle Personen im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Nein. Minderjährige Versicherungsnehmer müssen den Antrag von einem gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) unterschreiben lassen.

Das hängt von der Ausführung ab. E-Bikes, die nur mit Elektromotor und ohne Tretunterstützung angetrieben werden, sind immer versicherungspflichtig. Gleiches gilt für S-Pedelecs, die mit elektrischer Tretunterstützung eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren können. Einfache Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h benötigen keine Kfz-Versicherung. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.

An der Rückseite des Fahrzeugs, möglichst unter dem Rücklicht. Für E-Scooter hingegen gelten andere Regeln: Das Kennzeichen muss gut sichtbar am Hinterrad angebracht werden.

Keine. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich automatisch Ende Februar des Folgejahres.

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