E-Auto-Förderung 2023 – so sichern Sie sich die Kaufprämie

20 Prozent aller in Deutschland neu zugelassenen Autos waren im Juli 2023 Elektrofahrzeuge. Diese Quote ist Ergebnis des staatlich geförderten Umstiegs. Wir erklären, welche Zuschüsse es für den Kauf eines Stromers gibt, und worauf Sie bei der Beantragung achten müssen.

Wertvolles Geld sparen dank Umweltbonus

Das Gute ist: Wer ein Elektroauto fährt, schont die Umwelt. Und wird dafür auch noch belohnt – durch die E-Auto-Förderung. Der Staat bezuschusst zusammen mit den Autoherstellern den Kauf von Elektrofahrzeugen durch den sogenannten Umweltbonus. Dieser soll zum einen den Autokäufer entlasten und gleichzeitig eine klimafreundliche Mobilität fördern.

Für Sparfüchse, die sich ein Elektroauto zulegen wollen, gibt es besonders gute Neuigkeiten: Der Bund hat seinen Anteil am Umweltbonus verdoppelt – es gibt jetzt ein Drittel mehr beim Autokauf dazu. Dabei werden nicht nur Neufahrzeuge durch die Prämie gefördert, sondern auch junge Gebrauchtwagen.

Die schnelle Frage zum Thema:

Finden Sie die Förderung für E-Autos ausreichend?

Finden Sie die Förderung für E-Autos ausreichend?

Zuschüsse für neue, junge gebrauchte und geleaste Stromer

Die Fördersumme ist vom jeweiligen Listenpreis abhängig und variiert je nach Fahrzeugtyp. Der Anspruch auf den Umweltbonus und die Innovationsprämie ist bis Ende 2023 auf einen Netto-Listenpreis bis maximal 65.000 Euro begrenzt.

Grundsätzlich gilt: Bezuschusst wird der Kauf von reinen Elektroautos – sowohl neu, jung gebraucht sowie im Leasing angeschafft. So können Käufer bis zu 6.750 Euro sparen.

Hybridfahrzeuge erhalten keine Förderung mehr.

Wie hoch die tatsächliche Fördersumme sein wird, ist unter anderem von der Verfügbarkeit der dafür veranschlagten Haushaltsmittel abhängig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung.

Aller guten Dinge sind drei: weitere Förderprogramme

Bei Umweltbonus und Innovationsprämie ist seit November 2020 eine Doppelförderung möglich. Das bedeutet, dass sich staatliche Fördersummen mit weiteren Förderprogrammen von Bund und Ländern kombinieren lassen. Damit können Sie über den Umweltbonus und die Innovationsprämie hinaus weiteres Geld bei der Anschaffung eines Elektroautos sparen.

Folgende Fördermittel kommen in Kombination mit dem Umweltbonus beziehungsweise der Innovationsprämie infrage:

  • Sofortprogramm „Saubere Luft“ BMWK
  • Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ BMUV
  • Förderrichtlinie Elektromobilität BMDV
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 BMDV
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand KfW
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) Land Berlin
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen Land Mecklenburg-Vorpommern
  • BW-e-Solar-Gutschein Land Baden-Württemberg
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) Stadt Köln

E-Auto-Förderung 2023 – das gilt jetzt

Seit 1. Januar 2023 gilt die geänderte „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“. Danach fördern Bund und Hersteller nur noch den Kauf oder das Leasing eines rein elektrischen Fahrzeugs mit Batterie oder Brennstoffzelle. Extern aufladbare Plug-in-Hybride werden nicht mehr subventioniert. Der Bundesanteil beträgt 4.500 Euro bei Fahrzeugen mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro sowie 3.000 Euro mit Nettolistenpreis ab 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro. Der Herstelleranteil beträgt jeweils die Hälfte. Elektrofahrzeuge ab 65.000 Euro Kaufpreis erhalten keine Förderung.

Förderung für Leasing und Gebrauchte

Wer einen neuen oder jungen Stromer leasen will, kann ebenfalls (reduzierte) Zuschüsse einplanen. Bedingung: Die Vertragslaufzeit muss mindestens 12 Monate betragen. Auch der Kauf gebrauchter Elektrofahrzeuge wird gefördert. Bei Antragstellung darf deren Erstzulassung nicht länger als ein Jahr zurückliegen und die Laufleistung maximal 15.000 Kilometer betragen. Neu ist, dass die Förderung unabhängig von der Anzahl der vorherigen Halter gewährt wird. Der Erwerb muss jedoch bei einem Fahrzeughändler, der unter eigenem Namen eine Rechnung über den Kauf ausstellt, stattfinden.

Alle Fördersätze im Überblick

Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und Herstelleranteil (bei Beantragung bis einschließlich 31.12.2023)

Steuervorteile und neues Förderprogramm für Privathaushalte

Käufer von Elektrofahrzeugen können nicht nur von den direkten Förderungen profitieren, sondern darüber hinaus diverse Steuervorteile nutzen. Zum einen sind Elektrofahrzeuge, die bis 2025 zugelassen werden, 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Dies gilt allerdings nicht für Hybridfahrzeuge. Auch E-Autos, die als Dienstwagen genutzt werden, erhalten eine steuerliche Begünstigung: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer nur noch ein Viertel des Listenpreises versteuern.

Für den Herbst 2023 hat das Bundesverkehrsministerium ein neues Förderprogramm für den kombinierten Aufbau von Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an privaten Wohngebäuden angekündigt (Gesamtvolumen: 500 Millionen Euro). Dafür muss im Haushalt ein Elektroauto vorhanden oder bestellt sein. Die Höhe der Fördersummen ist noch nicht bekannt, das Antragsverfahren soll über die staatliche KfW-Bank laufen.

Was Sie tun müssen, um die E-Auto-Förderung zu erhalten

Um von der E-Auto-Förderung zu profitieren, müssen Sie einen speziellen vollelektronischen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Den Zuschuss können Sie erst nach Erwerb des E-Autos beantragen. Im Anschluss an die Neuzulassung haben Sie ein Jahr Zeit, den Förderantrag zu stellen. Die Fördersummen können also nur rückwirkend geltend gemacht werden. Wichtig: Ab dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Außerdem gilt:

  • Sie können den Antrag nur stellen, wenn Sie nachweislich Halterin oder Halter des Fahrzeuges sind.
  • Der Herstelleranteil am Zuschuss muss aus der verbindlichen Bestellung bzw. aus dem Kauf- oder Leasingvertrag deutlich hervorgehen.
  • Als Antragsteller muss das Fahrzeug mindestens 12 Monate auf Sie zugelassen sein. Bei einem Leasing-Fahrzeug beträgt die Mindesthaltedauer 24 Monate (bei Vertragslaufzeit 24 Monate oder mehr). Eine kürzere Haltedauer ist unverzüglich anzuzeigen.

Ab 2024 gelten niedrigere Fördersätze

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Summen der E-Auto-Förderung reduziert. Zudem erhalten Sie nur noch Zuschüsse für den Erwerb von Elektroautos mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro.

Tabelle: Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und Herstelleranteil (bei Beantragung ab 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024)

Ganz egal, ob Sie sich für einen Neu- oder Gebrauchtwagen entscheiden oder ein Leasingfahrzeug bevorzugen – eine Kfz-Versicherung ist Pflicht.

Was gibt es bei der Elektroauto-Versicherung zu beachten?

Eine Elektroauto-Versicherung richtet sich prinzipiell nach denselben Kriterien wie eine gewöhnliche Versicherung für Verbrenner. Das heißt: Auch ein Elektroauto muss durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sein. Außerdem gilt wie beim herkömmlichen Fahrzeug der Grundsatz: Je höher die Anschaffungskosten eines Neufahrzeugs, desto sinnvoller ist eine Vollkaskoversicherung.

Durch die technischen Besonderheiten eines Elektrofahrzeugs müssen Sie bei der Versicherung ein paar Dinge beachten: Die Batterie stellt das Herzstück Ihres E-Autos dar. Daher sollte Ihre Versicherung einen umfassenden Schutz des Akkus abdecken. Auch die erhöhte Brandgefahr von Elektroautos durch Kurzschlüsse sollte versichert sein. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Absicherung für spezielle Abschleppvorgänge sinnvoll.

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