Sie haben ein Elektroauto gekauft? Jetzt gilt es, das neue Fahrzeug in den Alltag zu integrieren und zu fahren. Mit etwas Planung lässt sich das Laden des Elektroautos leicht organisieren. Fünf Tipps für den Schritt in die umweltfreundlichere Mobilität.
Da steht es glänzend vor der Tür – Ihr fabrikneues Elektroauto. Jetzt stellen sich ein paar Fragen zum Umgang damit. Denn bauartbedingt funktioniert ein Elektroauto etwas anders als ein Auto mit Verbrennungsmotor. So ist z. B. die Reichweite in der Regel niedriger als die mit einem vollen Tank. Auch das Laden der Batterie dauert länger als das Tanken. Dafür können Sie sich andererseits über die Befreiung von der Kfz-Steuer für zehn Jahre und bei einigen Versicherern über günstige Konditionen freuen. Und Sie fahren nun umweltfreundlicher – ohne CO2 und Stickoxide auszustoßen. Dazu ist ein Elektroauto leise und besonders durchzugsstark im Geschwindigkeitsbereich bis 60 Kilometer pro Stunde. Wenn Sie ein paar Tipps beherzigen, gelingt Ihnen der Umstieg in die neue Art der Fortbewegung ohne große Probleme.
1. Wie lang ist die Ladezeit und wann
lade ich am besten?
Wenn Sie Ihr Elektroauto an einer regulären 230-Volt-Steckdose anschließen, dauert es wegen der relativ geringen Stromstärke gut acht Stunden, bis die Batterie wieder voll geladen ist. Daher sollten Sie entweder nachts laden, wenn Sie schlafen, oder tagsüber während der Arbeit. Zügiger lädt es an einer Schnellladestation mit Starkstrom. Als Faustregel für die Ladezeit gilt, dass in 40 Minuten etwa 80 Prozent der Batterieladung erreicht sind.
2. Wie finde ich eine öffentliche Ladestation?
Am besten lokalisieren Sie eine Ladestation über das Internet oder per App. Für die Betreiber einer öffentlichen Ladestation gibt es eine Meldepflicht. Trotzdem sind im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur nicht alle Ladestationen verzeichnet. Eine gute Quelle für die nächste Station zum Laden ist es dennoch.
Daneben gelten auch diese drei Seiten als verlässlich und aktuell:
Going Electric
Ladesäulenregister
Als beste App gilt Next Plug: Sie zeigt mehr als 80.000 Ladepunkte in 48 Ländern der Going-Electric-Datenbank schnell, komfortabel und immer aktuell auf dem Mobilgerät an.
3. Ladekabel, Steckdose und mehr –
was brauche ich?
In Europa hat sich das Ladekabel mit dem sogenannten Typ-2-Stecker etabliert („Mennekes“-Stecker). Er ist in der Ladensäulenverordnung für öffentliche Ladestationen vorgeschrieben. Beim Kauf eines neuen Elektroautos wird bei diesen Marken ein solches Ladekabel mitgeliefert: Audi, BMW, Mercedes-Benz, Renault, Smart, Tesla, Volvo und VW.
4. Wenn ich zu Hause laden will, was brauche ich? Wie hoch sind die Kosten?
Eine haushaltsübliche Stromleitung mit 230 Volt sollte nur als Notversorgung genutzt werden. Die beste Lösung ist eine Neuverkabelung mit 400-Volt-Dreiphasenwechselstrom. Ähnlich einem Elektroherd muss sie fachgerecht montiert werden.
Die Kosten differieren je nach Anbieter. Die Wandladestation Wallbox etwa ist ab 800 Euro erhältlich. Dazu kommen Montagekosten. Die eBox der Firma Innogy ist ab 1.734 Euro erhältlich. Der Preis enthält bereits die Montage.
5. Wenn ich als Eigentümer/Mieter in meiner Tiefgarage laden will, wie gehe ich vor?
Technisch ist auch hier eine Neuverkabelung mit 400-Volt-Dreiphasenwechselstrom nötig. Für Eigentümer ist die wichtigste Voraussetzung, dass die Ladestation und der Weg dorthin sich auf ihrem Grundstück befinden. Dann können Sie mit der Installation beginnen.
In Eigentümergemeinschaften benötigt der Eigentümer die Zustimmung der Miteigentümer, weil die Garage meist Gemeinschaftseigentum ist.
Als Mieter benötigen Sie eine Einverständniserklärung des Eigentümers.
Eine einfache Steckdose, die für den Hausmeister oder Handwerker vorgesehen ist, ist keine dauerhafte Lösung. Auch weil die Stromkosten in aller Regel von der Gemeinschaft gezahlt werden. Daher müssen sie parallel zur Neuverkabelung eine Zähleinrichtung berücksichtigen.
Mancherorts sehen Gemeindeämter, Ladestationsanbieter und Netzbetreiber Genehmigungspflichten vor. Dazu sollten Sie sich vorab erkundigen. In geschlossenen Räumen wie einer Tiefgarage kann es außerdem Auflagen zur Lüftungstechnik geben.
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