Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Trotzdem halten sich hartnäckig Irrtümer über sie. Die fünf größten Haftpflichtirrtümer – und wie es wirklich ist.
Eine Haftpflichtversicherung ist dafür da, Schadensersatzansprüche aus Schäden an Dritten zu erstatten – so weit ist alles klar. Doch was genau bedeutet das konkret in der Praxis? Muss ich bei einem Schadensfall tatsächlich die Versicherung anrufen? Was und wie werden Schäden reguliert? Gerade bei der Haftpflichtversicherung kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Zeit, einige besonders hartnäckige Irrtümer klarzustellen.
1. „Ich muss einen Schaden immer telefonisch melden.“
Ein Unfall kann schnell passieren: Da fährt man in Gedanken versunken mit dem Fahrrad durch einen Park und fährt dabei versehentlich eine Spaziergängerin an, die sich daraufhin verletzt und sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Dass dieser Schaden schnell bei der Versicherung gemeldet werden muss, versteht sich von selbst. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig telefonisch erfolgen, sondern geht auch schnell und unbürokratisch online.
2. „Die Versicherung zahlt ja eh nie alles.“
Ein Klassiker: Da wollte man einfach nur nett sein und Freunden beim Umzug helfen. Doch dann rutscht beim Tragen der Fernseher aus den Händen und ist beschädigt. Wie hoch ist nun der Schaden? Die Versicherung orientiert sich bei der Ermittlung der Schadenssumme an den gesetzlichen Grundlagen. Wenn der Fernseher schon älter war und die Reparatur über dem Wert der Sache zum Schadenszeitpunkt liegt, hat man nur Anspruch auf Ersatz des Zeitwertes.
3. „Die Versicherung muss immer zahlen.“
Nicht immer sind Schadensfälle so eindeutig, dass sich alle Beteiligten bei der Schuldfrage auf Anhieb einig sind. Gerade bei Unfällen kommt es schnell zu Meinungsverschiedenheiten zum Ablauf und damit zu der Frage, wer für welchen Schaden aufkommen muss. Dabei kann es durchaus sein, dass unberechtigte Ansprüche geltend gemacht werden. Wenn jemand für einen Schaden nicht haftet, unterstützt die Private Haftpflichtversicherung. Sie weist die unberechtigten Ansprüche des Anspruchstellers zurück. Dieser sogenannte passive Rechtsschutz ist Pflicht und Teil der Versicherungsleistung.
4. „Die Versicherung zieht immer etwas ab.“
Es war ein schöner, geselliger Abend mit Freunden – bis zu dem Zeitpunkt, als das Rotweinglas umkippt und mit seinem Inhalt den wertvollen Teppich des Gastgebers ruiniert. Ein Fachgeschäft, das einen Kostenvoranschlag für die aufwendige Reinigung macht, ist schnell gefunden. Die Versicherung darf in diesem Fall jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur den Netto-Betrag zahlen. Sollte eine Versicherung nicht den vollen Betrag erstatten, handelt es sich also nicht um eine pauschale Reduzierung, sondern um die Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen.
5. „Eltern haften für ihre Kinder.“
Gesehen haben wir das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" alle schon mal. Gerade auf Baustellen ist es immer wieder zu finden, um Eltern darauf aufmerksam zu machen, dass eine Baustelle kein Spielplatz für ihre Sprösslinge ist. Haften müssen die Eltern allerdings nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn der dreijährige Sohn beispielsweise das Nachbarsauto zerkratzt, weil er eine Stunde lang allein draußen gespielt hat, dann müssen die Eltern für den Schaden aufkommen.
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