Jedes Jahr ziehen mehr als elf Millionen Bundesbürger um. Besonders junge Leute lassen sich dabei beim Umzug gerne von Freunden und Bekannten helfen. Dabei kann schon mal was schiefgehen. Sind die fleißigen Helfer abgesichert, wenn sie dabei etwas kaputt machen? Nicht jede Versicherung zahlt bei sogenannten Schäden aus Gefälligkeitshandlungen Schadensersatz. Hier unsere Tipps für einen reibungslosen Wohnungswechsel.
Das Wintersemester steht vor der Tür. Viele Erstsemester suchen eine Wohnung in ihrer Universitätsstadt. Wer dann (endlich) eine neue Bleibe gefunden hat, der kann den Umzug planen. Für junge Leute typisch: den Umzug macht nicht ein Umzugsunternehmen, sondern dabei helfen Freunde. Wer den Umzug privat mit Freunden, Bekannten oder der Familie organisiert, sollte – auch in Sachen Versicherung – einiges beachten.
Auf gepackten Kisten sitzen
Ein Wohnungswechsel ist immer eine gute Gelegenheit zu schauen, ob man wirklich alles braucht, was man so in seiner Wohnung rumstehen oder liegen hat. Vielleicht kann das ein oder andere auf einem der vielen Flohmärkte oder den Online-Auktionsplattformen sogar noch zu Geld gemacht werden. Alles andere, von dem man sich trennen kann, gehört dann in den Sperrmüll oder auf den Recyclinghof.
Beim Packen der Umzugskartons: Tun Sie sich und Ihren Helfern einen Gefallen und packen Sie sie nicht zu voll. Zu schwere Kisten sind nicht nur schwer zu heben, sie reißen auch schneller ein. Eine Kiste voller Bücher tragen auch Ihre besten Freunde nicht wirklich gerne …
Beschriften Sie die Kartons. So finden Sie schnell das wieder, was Sie in der neuen Wohnung suchen. Ansonsten gilt, was immer schon galt: Gut eingepackt ist der halbe Umzug. Geschirr sollten Sie mit Zeitungspapier großzügig einwickeln, denn Scherben bringen nicht immer Glück.
Wenn was zu Bruch geht
Bei einem Umzug geht öfter mal etwas schief. Das sind oft Kleinigkeiten und sind schnell vergessen. Doch was passiert, wenn einem der Helfer ein teurer Fernseher oder Computer aus der Hand gleitet und kaputtgeht? Haften müssen die Helfer im Falle eines einfachen Versehens in der Regel nicht. Denn es handelt sich hierbei um einen sogenannten Freundschaftsdienst oder eine Gefälligkeit. Das bedeutet, dass sie nicht ersatzpflichtig sind, wenn etwas kaputtgeht. Sie müssen nur dann für den Schaden haften, wenn sie grob fahrlässig handeln oder etwas vorsätzlich beschädigen. Inzwischen bieten deshalb einige Versicherer Tarife an, die auch Schäden aus Gefälligkeitshandlungen einschließen. Wenn dann beim Umzug etwas kaputtgeht, zahlt die Versicherung den Schaden.
Parkplatz frei halten
Auch wenn Sie keinen großen LKW, sondern einen Kleinlaster gemietet haben: In deutschen Großstädten sind Parkplätze Mangelware. Einfach mal zwei Stühle hinstellen und ein Seil spannen reicht nicht! Auf diese Absperrung müssen Autofahrer nicht achten. Und im schlimmsten Fall ist sogar eine Geldbuße fällig. Darum am besten bei der Stadt Halteverbotsschilder reservieren. Der Antrag kann per Post, per E-Mail oder persönlich gestellt werden. Die Schilder gibt es bei Umzugsspeditionen oder Baustellen-Service-Firmen. Für die Aufstellung müssen Sie sorgen.
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