Verliebt sein, sich binden, Kinder bekommen, das eigene Heim. Doch dann: ein Elternteil stirbt. Zum Leid kommt oft noch die Zukunftsangst. Vor allem, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Vorbeugen kann eine Risikolebensversicherung.
Es war ein tragischer Autounfall. Heimo S. konnte nicht mehr ausweichen. Er überlebte den Zusammenstoß nicht. Der Vater von zwei Kindern verdiente im Außendienst gut. Vor zwei Jahren konnte sich die junge Familie endlich das lang erträumte Eigenheim leisten. Die Raten für den Kredit stellten bisher keine ernsthafte Hürde dar. Doch ohne das Gehalt des Familienvaters droht ein massives finanzielles Problem. Was kann die Familie in diesem Fall tun?
Die Erben übernehmen die Restschulden
Ob durch einen Unfall oder nach einer schweren Krankheit – bei langfristigen Verpflichtungen wie einem Immobilienkredit besteht das Risiko, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit stirbt. Mit dem Tod lösen sich die Schulden jedoch nicht auf. Vielmehr gehen sie auf die Erben über. Zudem haben in den meisten Fällen beide Ehepartner den Kreditvertrag bei der Bank unterschrieben. Somit muss der Hinterbliebene den Kredit der Immobilienfinanzierung weiter bedienen.
Ohne finanzielle Absicherung kann dies schnell dazu führen, dass Zinsen und Tilgung die finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Hauskauf bzw. Eigenheimfinanzierung werden ohne geeigneten Versicherungsschutz und eine ausreichende Versicherungssumme für Familien im Todesfall dann plötzlich zur Bedrohung.
Muss die Familie das Haus verkaufen?
Entgegen der weit verbreiteten Meinung gibt es für den Ernstfall kein Sonderkündigungsrecht. Nur einige wenige Banken räumen bei Immobilienkrediten eine Kündigung aus wichtigem Grund ein. Und auch dann verlangen die Banken meist eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen.
Bei der selbst genutzten Immobilie sind die Hürden sicherlich am höchsten. Können die Raten nicht mehr bezahlt werden, muss das Haus im schlimmsten Fall verkauft werden. Übersteigt der Wert der Immobilie die Schulden, geht es für die Erben materiell vergleichsweise glimpflich aus. Mit dem Verkaufserlös wird in der Regel das Darlehen getilgt. Die Familie muss dann eine neue Bleibe finden. Sind Kinder da, werden diese aus ihrem vertrauten Umfeld gerissen.
Reicht die Risikolebensversicherung beim Hauskauf aus?
Bei einer Immobilienfinanzierung – wie in unserem Beispiel – sollte sicherheitshalber die Darlehenssumme im Todesfall des Hauptverdieners mit einer Risikolebensversicherung abgesichert sein. Doch es gibt außer der Kreditsumme noch mehr beim Todesfallschutz zu bedenken: Zum einen reißt der Tod eines Partners eine empfindliche Einkommenslücke. Zum anderen stellt sich die Frage, wie lange es dauert, bis der überlebende Teil seinen Lebensunterhalt durch einen Job bestreiten kann? Und was ist mit den Kosten der dann gegebenenfalls nötigen Kinderbetreuung?
Weil Paare – ob verheiratet oder unverheiratet – beim Immobilienkauf auf Drängen der Kreditinstitute den Kreditvertrag oft zusammen unterschreiben, empfiehlt sich, den Immobilienbesitz auch im Fall einer Trennung oder im Todesfall zu regeln. Der Pflichtanteil der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt nur Verheiratete. Ohne Trauschein geht die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner leer aus, sofern die Immobilie nicht im Testament oder in einem Erbvertrag berücksichtigt wurde. Geregelt werden kann dies auch durch
- einen gemeinsamen Grundbucheintrag,
- einen Partnerschaftsvertrag oder
- einen Gesellschaftervertrag für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Nicht zuletzt sollte die Kreditrate bei einem Verdienstausfall durch längere Krankheit oder Berufsunfähigkeit gesichert sein. Dies kann sowohl den Hauptverdiener betreffen als auch den Teil der Partnerschaft, der in Teilzeit arbeitet und einen schmerzhaften Einkommensverlust erleidet. Auch wenn es unangenehm ist: Spielen Sie alle Eventualitäten durch und bereiten Sie sich rechtzeitig vor.
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