Umgang mit Baulärm: Fakten, Vorschriften und Lösungs­ansätze

Hämmern, Stampfen, Sägen: Wenn neu gebaut oder renoviert wird, ist Baulärm nur schwer zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten für Bauherren und betroffene Anwohner.

Wenn es um Probleme mit Baulärm geht, müssen immer beide Seiten betrachtet werden: Bauherren müssen ihre Arbeit so schnell und effizient wie möglich erledigen, wobei sich auch laute Geräusche durch Werkzeug- und Maschineneinsatz nicht vermeiden lassen. Anwohner in der Nähe einer Baustelle können allerdings unter dauerhafter Geräuschbelastung leiden. Sowohl für Anwohner als auch Bauherren gelten Regeln, damit der Baulärm einerseits auf ein Minimum reduziert wird und andererseits zu einem gewissen Maße toleriert werden muss.

Was versteht man unter Baulärm?

Als Baulärm bezeichnet man durch gewerbliche Bauarbeiten verursachte Geräuschbelastung, also von Firmen unternommene Neubauten, Reparaturen und Renovierungen. Dazu zählen unter anderem Arbeiten mit der Flex oder dem Presslufthammer, Sägen, Abrissarbeiten und der Abtransport von Bauschutt. Diese Tätigkeiten müssen nicht unbedingt auf einer externen Baustelle vorgenommen werden, sondern können auch innerhalb eines Miethauses stattfinden. Nicht als Baulärm bezeichnet man Arbeitslärm, der von Privatpersonen erzeugt wird, also zum Beispiel Heimwerkarbeiten.

Was Bauherren tun können

Alle am Bau Beteiligten, also die Baufirma, Bauherren und Bauleitung, müssen Sorge tragen, Lärm und andere Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren. Einige Maßnahmen, die Baustellenbetreiber durchführen können, sind:

  • Bei der Planung den Faktor des Baulärms mit einberechnen und mit allen Beteiligten Lösungsansätze zur Minderung finden.
  • Lärmschutzauflagen und Immissionsrichtwerte unter Berücksichtigung von Lage und Nähe zu Anwohnern von Anfang an mit einplanen und einhalten.
  • Einsatz von lärmarmen Maschinen und Bauverfahren.
  • Zusammenlegen von besonders lärmbelastenden Arbeiten im Wechsel mit geräuscharmen Arbeitsphasen und Pausen.
  • Information der Anwohner über die genauen Bauvorhaben, Zeitabschnitte und Phasen mit größerem Baulärm.

Geregelt sind alle Vorschriften, Rechte und Pflichten in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Einzuhaltende Ruhezeiten und Geräuschwerte

In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – kurz AVV Baulärm – sind alle Dezibelwerte festgelegt, die Baustellenbetreiber verpflichtet sind, einzuhalten. Diese richten sich nach der Lage der baubedingten Lärmquelle und der Tageszeit. Je näher eine Baustelle an Wohngebieten liegt, desto strenger sind die ortsüblichen Vorschriften für Geräuschimmissionen. In der Nacht – definiert durch den Zeitraum zwischen 20 und 7 Uhr – gelten ebenfalls andere Dezibelwerte als tagsüber.

An Sonn- und Feiertagen ist jeglicher Baulärm zu unterlassen. Das gilt mit Ausnahme von einigen Gemeinden allerdings nicht für Samstage. Eine Mittagsruhe ist nicht gesetzlich verankert und muss auch von gewerblichen Bauarbeitern und Handwerkern nicht eingehalten werden.

Lärm ist nicht alles: Welche Beeinträchtigungen müssen Anwohner außerdem hinnehmen?

Baulärm ist nicht die einzige Belastung oder Einschränkung, mit der Nachbarn während der Bauphase zurechtkommen müssen. Nachfolgend ein kleiner Überblick über weitere Beeinträchtigungen durch eine Baustelle in der unmittelbaren Nachbarschaft, deren negative Auswirkungen Nachbarn im erforderlichen Rahmen auch hinnehmen müssen:

  • Lichteinflüsse durch Baustellen-Fluter, wenn im Winter in den Morgen- oder späten Abendstunden gearbeitet wird
  • Begehen des eigenen Grundstücks durch Bauarbeiter, wenn dies für den Bau zwingend erforderlich ist
  • Aufstellen eines Gerüsts auf dem eigenen Grundstück, wenn dies für den Bau unumgänglich ist
  • Belastung durch Staub und Gerüche innerhalb der rechtlich zulässigen Maße
  • Einschränkung der Sicht durch den Neubau (bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften)
  • Reduzierung der Sonneneinstrahlung auf das eigene Grundstück durch den Neubau (bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften)
  • Belegung von (frei zugänglichen) Parkplätzen durch Baufahrzeuge und Bauarbeiter
  • Ausleger eines Krans, der über das eigene Grundstück ragt/schwenkt

Die schnelle Frage zum Thema:

Haben Sie sich schon mal durch Baulärm belästigt gefühlt?

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Was können Nachbarn unternehmen?

Andauernder Baulärm kann zur nicht unerheblichen psychischen Belastung werden. Daher fragen sich viele Anwohner, was sich dagegen tun lässt. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass man als Mieter eine gewisse Duldungspflicht hat, da sich Bauarbeiten meist nicht vermeiden lassen. Handelt es sich etwa um eine Großbaustelle in der Nähe, bei der abzusehen ist, dass es über mehrere Monate oder länger zu Belastungen kommen kann, fragen sich viele, ob sich die Miete für diese Zeit verringern lässt.

Eine Mietminderung mit einer benachbarten Baustelle zu begründen, ist allerdings nicht ohne Weiteres möglich. Verständlich, denn die Vermieter haben ja in der Regel keinerlei Einfluss darauf, welche Arbeiten in der Nähe verrichtet werden müssen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung unmittelbar vorliegt und Grenz- und Richtwerte deutlich überschritten werden, kann eine Mietminderung für diese Zeit durchgesetzt werden.

Sind innerhalb des Miethauses Bau-, Reparatur- oder Renovierungsmaßnahmen geplant, die mit Baulärm einhergehen, sind Vermieter dazu verpflichtet, ihre Mieter darüber zu informieren. Eine Baustelle muss drei Monate im Voraus angekündigt werden.

Die richtigen Ansprechpartner bei Baulärm

Was man als Anwohner gegen Baulärm tun kann, ist, sich bei den richtigen Stellen Gehör zu verschaffen. Das kann zunächst direkt beim ausführenden Bauunternehmen geschehen. Eine freundlich formulierte Mail oder ein Anruf kann hier schon viel zur Klärung des Problems beitragen. Ist dies nicht möglich, ist der nächste Ansprechpartner das örtliche Umweltamt, die Stadt oder Kommune.

Wer sich durch private Heimwerkerarbeiten oder anderen Lärm durch die Nachbarn belästigt fühlt, sollte dies zunächst persönlich bei der entsprechenden Partei ansprechen. Erst wenn hier keine Einsicht oder Lösung erfolgt, sollte die Polizei gerufen werden.

Tipps bei erheblicher Lärmbelästigung

Baustellenlärm lässt sich oftmals leider nicht vermeiden oder einfach abschalten – man muss lernen, sich daran anzupassen und sich selbst zu helfen. In den allermeisten Fällen ist es nur eine Frage der Zeit, bis wieder Ruhe einkehrt. Hier sind einige Tipps, um die Lärmbelastung erträglicher zu machen:

  • Schallschutzfenster

    Der Einbau von Lärmschutzfenstern lohnt sich nicht nur bei zeitweisem Baulärm, sondern überall dort, wo draußen regelmäßig viel Verkehr oder sonstige Geräuschbelastungen herrschen.

  • Ohrenschutz

    Ohrstöpsel zu tragen, kann von manchen als störend empfunden werden. Meist ist das aber nur eine Gewöhnungssache. Dazu haben viele moderne Kopfhörer zum Musikhören eine eigene Lärmschutzfunktion (Noise Cancelling) eingebaut.

  • Tagesablauf und Zeitpläne anpassen

    Wenn sich der Baulärm nicht umstellt, sollte man schauen, dass man seine Gewohnheiten, so gut es geht, anpasst. Tritt der Baulärm etwa immer zu einer bestimmten Uhrzeit ein, kann man diese vielleicht für einen Spaziergang oder Einkäufe nutzen.

  • Entspannungstechniken anwenden

    Wie stark man sich von Baulärm belästigt fühlt, hängt auch von der inneren Einstellung ab. Techniken, die Entspannung und Stressabbau fördern, wie Meditation, Atemübungen oder Yoga, können wesentlich dazu beitragen, sich weniger leicht aus der Ruhe bringen zu lassen.

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