Pflegegrad 2 ist einer der fünf Pflegegrade. Rund 1,75 Millionen Menschen, etwa 40 Prozent aller Pflegebedürftigen, befinden sich laut Bundesministerium für Gesundheit in dieser Gruppe. Welche Leistungen gehören dazu, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Pflegegrad 2 – kurz erklärt
Mit dem neuen Begutachtungsverfahren (NBA) ermittelt ein Gutachter zusammen mit dem Pflegebedürftigen den individuellen Unterstützungsbedarf. Dieser wird nach einem Punktesystem ermittelt. Eine Punktzahl zwischen 27,0 und 47,4 führt zu Pflegegrad 2.
Es gibt sechs wesentliche Bereiche der Selbstständigkeit, die in das Gutachten einfließen. Bewertet werden körperliche, psychische und kognitive Einschränkungen.
Pflegegrad 2 – Voraussetzungen
- Für die Anerkennung eines Pflegegrads 2 muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag vorliegen.
- Die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft sein. Wenn Betroffene voraussichtlich mindestens 6 Monate auf die Hilfe von anderen Menschen angewiesen sind, ist diese Bedingung erfüllt.
- Der Gutachter/die Gutachterin kommt auf Antrag ins Haus des Pflegebedürftigen und bewertet augenscheinliche und anhand vorliegender medizinischer und pflegerischer Unterlagen wie beispielhaft einem Pflegetagebuch die Einschränkungen in der Selbstständigkeit.
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Begutachtung der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten der medizinische Dienst der Privaten MEDICPROOF. - Der Gutachter bestätigt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt, und vergibt den Pflegegrad 2.
Geldleistungen bei Pflegegrad 2
Pflegegeld
Wird ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 im häuslichen Umfeld durch Angehörige, Freunde oder anderweitige private Personen versorgt, steht ihm ein monatliches Pflegegeld von 316 Euro zu.
Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe
Nicht immer können Angehörige die Pflege übernehmen. Dennoch kann man in so einer Situation zu Hause wohnen: Ambulante Pflegedienste übernehmen dann die häusliche Versorgung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben einen Anspruch von monatlich bis zu 689 Euro. Überschreiten die Kosten für beanspruchte Hilfe diesen Höchstbetrag, muss die Differenz selbst getragen werden. Pflegegeld und Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe können auch kombiniert werden. Auskunft hierzu erteilen Krankenversicherungen, ambulante Pflegedienste oder Beratungsstellen wie die Firma compass private pflegeberatung oder Pflegestützpunkte.
Kurzzeitpflege
Beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schwachen Phase kann Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim nötig sein, um die Rückkehr in das eigene Zuhause vorzubereiten. Hierfür steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 ein Betrag von maximal 1.612 Euro aus der Pflegeversicherung zu. Zu beachten ist, dass diese Leistung jährlich für bis zu 56 Tage in Anspruch genommen werden kann. Wenn im laufenden Jahr keine Leistungen für Verhinderungspflege beansprucht wurden, kann der dort nicht abgerufene Betrag für eine längere Kurzzeitpflege genutzt werden. Möglich sind dann 14 Wochen Kurzzeitpflege bzw. insgesamt 3.224 Euro.
Auch wissenswert: Während der Kurzzeitpflege erhalten Pflegebedürftige noch die Hälfte des monatlichen Pflegegelds, also 158 Euro pro Monat.
Verhinderungspflege
Fällt ein pflegender Angehöriger für eine Weile aus, z. B. weil er erkrankt oder verreist ist, kann ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 sich in dieser Zeit durch professionelle Pflegekräfte, z. B. einen ambulanten Pflegedienst, zu Hause versorgen lassen. Hierfür ist ein Zuschuss von bis zu 1.612 Euro im Jahr maximal für sechs Wochen vorgesehen. Dieser Betrag kann sich auf bis zu 2.418 Euro und auf maximal 14 Wochen erhöhen, wenn im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege genutzt wird.
Auch wissenswert: Während der Verhinderungspflege erhalten Pflegebedürftige noch die Hälfte des monatlichen Pflegegelds, also
158 Euro pro Monat.
Tages- und Nachtpflege
Ein Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege besteht, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Wer im häuslichen Umfeld versorgt wird, kann sich also beispielsweise zusätzlich in einer Tagespflegeeinrichtung pflegen lassen und damit die Versorgungslücke schließen. Der Anspruch bei Pflegegrad 2 liegt bei bis zu 689 Euro im Monat. Auch alleinstehende Pflegebedürftige, die z. B. von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, dazwischen aber zusätzlich Hilfe benötigen, können die Tages- oder Nachtpflege als ergänzende Leistung zum Pflegegeld nutzen. Voraussetzung ist die Transportfähigkeit.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser kann sehr individuell im Alltag eingesetzt werden, je nach Situation zum Beispiel für Haushaltshilfe, Einkaufsdienste, Putzhilfen, Begleitung zu Arztterminen oder auf Spaziergängen, für Betreuungs- und Aktivierungsangebote.
Sonstige Leistungen bei Pflegegrad 2
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sollen die Versorgung erleichtern und Selbstbestimmung fördern, z. B. Mobilität gewährleisten und soziale Kontakte sichern – z. B. Gehhilfen, Pflegebett, Rollstuhl.
Kostenlose Beratung
Damit Pflegebedürftige und Angehörige die täglichen Herausforderungen gut und sicher bewältigen können, steht ihnen eine fachliche Beratung durch Beratungsstellen wie zum Beispiel der Firma compass private pflegeberatung oder Pflegestützpunkte zu. Diese findet am besten im eigenen Wohnbereich statt. Ziele dieser Beratung sind die Vermeidung von Überlastung oder Stürzen und größtmögliche Selbstbestimmung für Pflegebedürftige. Experten empfehlen passende Hilfsmittel oder machen Vorschläge zur Anpassung des Wohnraums.
Kostenlose Pflegekurse
Fachkräfte zeigen Angehörigen oder ehrenamtlichen Personen, wie mit der Pflegesituation umzugehen ist und wirksam eigene Gesundheitsschäden vermieden werden können, z. B. durch richtiges Heben. Ziel ist die sichere Versorgung von Pflegebedürftigen und zugleich der Schutz von pflegenden Laien.
Zuschüsse für Wohnraumanpassung
Manchmal muss eine Wohnung an eine veränderte Lebenssituation angepasst werden. Klassische Maßnahmen sind die Beseitigung von Barrieren, z. B. ein Badumbau oder die Installation eines Treppenlifts. Mit Pflegegrad 2 hat man einen Anspruch auf bis zu 4.000 Euro Zuschuss je Maßnahme.
Besonderheiten für ambulant betreute Wohngruppen
Auch Bewohner von Wohngruppen können sich bei der Wohnraumanpassung fördern lassen, allerdings maximal 16.000 Euro pro Wohngemeinschaft. Wird eine WG neu gegründet, kann zusätzlich ein einmaliger Gründungszuschuss von bis zu 10.000 Euro gewährt werden. Der Zuschuss ist auf jeweils maximal 2.500 Euro pro Gründungsmitglied begrenzt. Auch eine Organisationskraft kann mit 214 Euro je Pflegebedürftigem monatlich bezuschusst werden.
Pflegegrad 2 - Leistungen für Angehörige
Personen, die pflegedürftige Menschen im häuslichen Umfeld versorgen, z. B. Ehepartner, Kinder, Schwiegertöchter, Nachbarn, erhalten keine direkten Geldleistungen von der Pflegeversicherung. Anspruch auf finanzielle Hilfen für die Pflegesituation hat nur der Versicherte selbst, also der oder die pflegebedürftige Person. Im Fall eines anerkannten Pflegegrads 2 zahlt die Pflegeversicherung monatlich 316 Euro direkt an den Pflegebedürftigen. Geldleistungen für Angehörige gibt es direkt aus der Pflegeversicherung also nicht.
Der Versicherte darf jedoch frei entscheiden, wofür er das ihm zustehende Pflegegeld nutzt. So kann er Mehrkosten ausgleichen, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen. Er kann aber auch einen Teilbetrag oder die gesamte Summe des Pflegegelds an die ihn versorgende Person weitergeben.
Tipp: Pflegende Angehörige können sich ihr Engagement bei der häuslichen Pflege anrechnen lassen und Ansprüche auf eigene soziale Absicherung erwerben. Es handelt sich um Leistungen der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Details können Sie beim Bundesministerium für Gesundheit nachlesen.
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