Ein Pool oder ein Schwimmteich im Garten kann im Sommer viel Spaß bereiten. Damit nichts passiert, sollten Sie von Anfang an Ihren Pool kindersicher machen. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind sinnvoll?
Während der Corona-Pandemie, als das Reisen nur beschränkt möglich war, haben sich viele einen eigenen Pool in den Garten gebaut. Ob Styroporbecken, Edelstahlbecken, Stahlwandbecken oder aufblasbarer Pool – alle haben eines gemeinsam: Sie sollen Freude bereiten und müssen sicher sein, vor allem für Kinder, die auch bei Abwesenheit von Erwachsenen gern ins kühle Nass springen.
Die schnelle Frage zum Thema:
Welche Möglichkeiten der Absicherung gegen Badeunfälle gibt es?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Pool kindersicher zu machen und damit einen Freizeitunfall beim Baden zu vermeiden. Die günstigste, aber nicht unbedingt die sicherste Variante ist ein Pool-Alarm. Dieser registriert Wasserbewegungen im Pool und meldet sie mit einem lauten Signal. Sollte Ihr Kind oder ein Haustier ins Wasser gefallen sein, können Sie schnell reagieren und es vor dem Ertrinken retten. Dabei sollten Sie einen frei schwimmenden Pool-Alarm wählen, weil dieser nicht durch die Änderung des Wasserpegels, etwa durch Regen, einen falschen Alarm auslöst. Einen anderen Pool-Alarm gibt es in Form eines Armbands für Kinder oder als Halsband für Haustiere. Bei Kontakt mit dem Poolwasser ertönt ein Signal.
Besser als die Pool-Alarm-Lösungen, bei denen das Kind sich ja bereits in Gefahr befindet, sind Maßnahmen, durch die Nichtschwimmer gar nicht erst in den Pool hineinfallen können. Hier bietet sich zum Beispiel eine Abdeckplane an. Von einer einfachen Poolabdeckung ist jedoch abzuraten, weil diese ins Wasser sinkt, wenn ein Kind auf sie fällt oder drauftritt und damit das Opfer mit in die Tiefe zieht. Sinnvoller sind spezielle Sicherheitsplanen, zum Beispiel eine Rollschutzabdeckung aus extrastarkem Material, die nur wenige Zentimeter bis zur sogenannten Sicherheitskante einsinkt. Diese wird mithilfe von Spanngurten, Stahlhaken und Ösen am Pool befestigt.
Noch effektiver sind feste Überdachungen, zum Beispiel Schiebeabdeckungen aus Polycarbonat, die über den Pool gezogen werden, wenn er nicht benutzt wird. Ihr weiterer Vorteil neben der Sicherheit: Das Wasser im Pool kühlt nicht so schnell aus und verschmutzt weniger durch herunterfallende Blätter. Ebenfalls eine hohe Sicherheit bietet eine Brüstung oder ein Zaun rund um den Pool, der hoch genug ist, damit Kinder nicht hinüberklettern können.
Speziell für die Sicherheit von Haustieren eignen sich Ausstiegshilfen, mit denen die Tiere selbstständig aus dem Wasser gelangen können. Ein langes Brett, am Beckenrand fixiert, kann zum Beispiel einen Tierunfall effektiv verhindern.
Welche zusätzlichen Sicherheitsregeln sollten Eltern oder Betreuende bei Nichtschwimmern beachten?
Können Kinder noch nicht sicher schwimmen, sollten Sie bei der Nutzung des Pools besondere Vorsicht walten lassen. Lassen Sie Kinder niemals unbeaufsichtigt in die Nähe des Swimmingpools, ansonsten verletzen Sie Ihre Aufsichtspflicht. Schwimmhilfen können Nichtschwimmern helfen, ersetzen aber nicht die Vorsicht eines Erwachsenen.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, mit Kindern Regeln zu vereinbaren, zum Beispiel, dass sie niemals allein am oder im Pool spielen dürfen oder jederzeit den Eltern Bescheid geben, wenn sie baden gehen wollen. Sie sollten Ihren Kindern verbieten, in der Nähe des Pools zu rennen oder Gegenstände vom Beckenrand ins Wasser zu werfen. Werden dabei andere Poolbenutzer verletzt, gilt: Eltern haften für ihre Kinder.
Es kann lebensrettend sein, wenn Sie als Aufsichtsperson Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen. Kommt es zu einem Badeunfall, zählt jede Minute, bevor der Notdienst eintrifft.
Was gilt für Vermieter oder Eigentümer von Gemeinschaftspools?
Grundsätzlich gilt für Vermieter oder Eigentümer von Immobilien: Wer auf seinem Grundstück einen Pool baut oder aufstellt, muss ihn auch ausreichend sichern. Denn Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht für Ihr Grundstück. War der Pool mangelhaft abgesichert und kommt es zu einem Unfall, haftet der Vermieter beziehungsweise der Eigentümer.
Fordert ein Geschädigter Schadensersatz, Schmerzensgeld oder sogar lebenslange Rentenzahlungen, kommt bei Vermietern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für die Ansprüche auf. Gehört der Pool dem Mieter oder einem Hauseigentümer, der seine Immobilie selbst bewohnt, tritt die private Haftpflichtversicherung für den Schaden ein.
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