Rentenauskunft richtig lesen

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte einen prall gefüllten Umschlag von der Rentenversicherung: die Rentenauskunft. Ein Leitfaden, wie Sie das umfangreiche Schreiben richtig lesen.

Die Rentenauskunft müssen Sie nicht anfordern. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Auf Antrag wird sie auch früher versandt. Rechnen Sie mit etwa 30 bis 40 Seiten – um diese dann auch richtig zu verstehen, hier ein paar Tipps.

Unterschied zur Renteninformation

Mit der  Renteninformation erhalten Sie lediglich Rechenergebnisse: die Höhe Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie die Höhe der Altersrente nach heutigem Stand und bei weiterer angenommener Beitragszahlung. Dazu die Summe der Rentenbeiträge und Entgeltpunkte, welche die Versicherung bis dato erhalten hat. Zwei Seiten, mehr nicht.

Was in der Rentenauskunft steht und was es bedeutet

In der Rentenauskunft hingegen finden Sie Ihren kompletten Versicherungsverlauf, Monat für Monat. Sie erfahren zudem, wann Sie – mit welchen Abschlägen – in den Vorruhestand gehen können. Die Rentenauskunft erläutert jeden Entgeltpunkt und wie er sich berechnet. Das kann schon mal 40 Seiten umfassen. Prüfen Sie Seite für Seite genau – es geht um Ihre Rente!

Versicherungsverlauf: alle rentenrechtlichen Zeiten

Der Versicherungsverlauf ist das Kernstück Ihrer Rente. Von der Schulausbildung über Kranken- und Arbeitslosengeld bis zu Mutterschutz und Kindererziehung, von Arbeitgeber zu Arbeitgeber – hier sollte lückenlos Ihr gesamter Werdegang aufgelistet sein, der relevant für Ihre späteren Rentenzahlungen ist.

Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte

Zu jedem einzelnen Punkt Ihres Versicherungsverlaufs sehen Sie, wie sich Ihre Entgeltpunkte errechnen. Ihre Versicherungszeiten werden in persönliche Entgeltpunkte umgerechnet. Diese sind entscheidend für die Höhe Ihrer Rente. In die Berechnung fließen die Versicherungszeiten und Ihr Arbeitseinkommen ein.

Rentenauskunft richtig lesen

Informationen zum Rentenantrag und Rentenbeginn

Das sollten Sie wissen: Keine Rente ohne Rentenantrag. Welche Fristen Sie dazu einhalten müssen, lesen Sie hier. Ebenso das genaue Datum, ab wann Sie Regelaltersrente erhalten können.

Rentenarten

Entscheidend ist, welche Rente überhaupt für Sie in Frage kommt.

  • Rente wegen Erwerbsminderung:
    Hier lesen Sie, ob die erforderliche Wartezeit mit Beitrags- und Ersatzzeiten erfüllt ist, Angaben zur Rentenminderung sowie Hinweise zum Hinzuverdienst.
  • Altersrente:
    Sie wollen schon früher in den Ruhestand? Erfahren Sie an dieser Stelle, mit welchen Abschlägen Sie zu rechnen haben. Das ist wichtig, damit Sie spätestens jetzt starten, Ihre Vorsorgelücke zu füllen.
  • Regelaltersrente:
    Haben Sie die Wartezeit für die Regelaltersrente erfüllt? Dann lesen Sie hier, wann genau Sie – ohne Abschläge – in Rente gehen können.
  • Hinterbliebenenrente:
    Die Witwen- und Witwerrente orientiert sich an der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Der Anspruch auf diese Rente hängt neben dem Alter des Ehepartners auch vom Zeitpunkt der Eheschließung ab.
  • Monate für die Wartezeit:
    Für die verschiedenen Rentenarten gelten unterschiedliche Wartezeiten. Sehen Sie hier, welche Wartezeiten in Ihrem Versicherungsverlauf zu berücksichtigen sind.

Früher in Rente? Besondere Rentenauskunft anfordern

Wer früher in den Ruhestand geht, erhält weniger Rente. Die besondere Rentenauskunft gibt den Betrag an, der nötig ist, um die Rentenminderung auszugleichen. Das Schreiben informiert über die voraussichtliche Höhe der Altersrente, berechnet auf den beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn. Die besondere Rentenauskunft können Sie ab dem 50. Lebensjahr anfordern.

Versorgungsausgleich – Rentenanwartschaften klären

Eine Rentenauskunft sollten Sie auch dann anfordern, wenn im Scheidungsfall ein Versorgungsausgleich vorgesehen ist. So sehen Sie Ihre Rentenanwartschaften während der Ehezeit.

Wie Sie Ihre Rentenauskunft anfordern

Sie wollen rechtzeitig wissen, wie groß Ihre Versorgungslücke im Alter sein wird? Dann beantragen Sie die Rentenauskunft vor dem regulären Versand. Dazu brauchen Sie neben Ihren persönlichen Angaben Ihre Rentenversicherungsnummer. Diese finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung.

Auf dem Postweg: Schreiben Sie einen formlosen Brief an folgende Adresse: Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin

Per Telefon: Oder rufen Sie bei der Rentenversicherung an, um die Rentenauskunft anzufordern und um Fragen zu Ihrer Rentenauskunft zu stellen. Das Servicetelefon erreichen Sie kostenlos unter 08000-1000-480-70.

Rentenauskunft online anfordern:

Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie Anträge online stellen oder herunterladen. Sie haben Fragen zu Ihrer Rentenauskunft? Der Menüpunkt  Beratung in meiner Nähe zeigt, wo und wann Sie Berater im näheren Umkreis finden.

Achtung: Die Rentenauskunft ist kein Rentenbescheid

Übrigens: Die Rentenauskunft ist kein Rentenbescheid und auch nicht rechtsverbindlich. Sie haben also aktuell keinen Anspruch auf die errechnete Rentenhöhe. Denn die Angaben beruhen teilweise auf Annahmen für die Zukunft. Und diese kann auch die Rentenversicherung nicht vorhersehen.

2.9
(46)

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Bewerte ihn jetzt mit 1-5 Sternen.