Bis 67 arbeiten? Oder lieber nicht? Wenn Sie früher in Rente gehen wollen, zeigen wir Ihnen Wege, wie Sie dies verwirklichen können. Wir informieren Sie, wie sich der vorgezogene Ruhestand auf Ihre Rente auswirkt und wie Sie diese aufbessern können.
Haben Sie schon mal erwogen, früher in Rente zu gehen? In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber den möglichen Rentenbeginn flexibler gestaltet. Doch wie geht das Ganze? Welche Vor- und Nachteile hat das?
Die volle Altersrente gibt es zur Regelaltersgrenze
Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die 1964 oder später geboren wurden, erhalten die volle Altersrente erst mit 67 Jahren. Für ältere Versicherte liegt die Regelaltersgrenze, mit der sie ihre Rente abschlagsfrei bekommen, darunter. Wer beispielsweise 1958 geboren wurde, erhält seine volle Altersrente mit der Regelaltersgrenze von 66 Jahren. Für Angestellte erhöht sich mit jedem späteren Geburtsjahr die Regelaltersgrenze um zwei Monate. Wer 1961 geboren wurde, bekommt die volle Rente beim Renteneintrittsalter von 66 Jahren und sechs Monaten. Für alle ab 1964 geborenen Versicherten gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Für die meisten Deutschen ist die gesetzliche Rente die Hauptquelle ihres Alterseinkommens. Um Lücken im Erwerbsleben zu schließen oder eine vorzeitige Rente anzustreben, besteht die Möglichkeit, Rentenpunkte zu erwerben, um die Altersrente zu erhöhen.
Die schnelle Frage zum Thema:
Vorruhestand mit Abschlägen
Wenn Sie vor Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen wollen und als langjährig Versicherter mindestens 35 Jahre in der GRV versichert waren, können Sie die vorzeitige Rente beantragen. Der Preis für den vorgezogenen Rentenbeginn ist eine niedrigere Altersrente. Für jeden vorgezogenen Monat müssen Sie eine Kürzung Ihrer vollen Rentenbezüge von 0,3 Prozent hinnehmen. Wer beispielsweise im Jahr 1964 geboren wurde und bereits zu seinem 64. Geburtstag die Altersrente bekommen will, erhält 10,8 Prozent weniger Rente als mit 67 Jahren. Allerdings können Sie nur bis zu vier Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze Ihre Altersrente vorziehen. Ihr Rentenanspruch kann daher maximal um 14,4 Prozent niedriger als die volle Rente sein.
Vorzeitig in Rente dank privater Altersvorsorge
Wollen Sie keine Einbußen Ihrer Alterseinkünfte aufgrund des vorzeitigen Ruhestands hinnehmen, müssen Sie entsprechend zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen. Eine private Altersvorsorge kann die finanziellen Einbußen bei der gesetzlichen Altersrente und auch inflationsbedingte Verluste ausgleichen. Frühe finanzielle Vorsorge schafft zusätzliche Flexibilität im Alter. Ist Ihr finanzielles Polster dadurch groß genug, können Sie auch bereits in den Ruhestand gehen, bevor Sie eine gesetzliche Rente bekommen.
Die Formen der Altersvorsorge, mit denen man privat sparen kann, sind vielfältig. Welche Möglichkeit die beste für einen persönlich ist, findet man am ehesten mit einem ausgiebigen Vergleich der Produkte heraus.
Abschlagsfreie vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte
Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie früher in Rente gehen. Für die 45 Jahre zählen nicht nur die gezahlten Pflichtbeiträge, sondern auch Beiträge für Minijobs und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag. Auch Zeiten einer nicht erwerbsmäßigen Pflege, des Wehr- und Zivildienstes und Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Krankengeld werden berücksichtigt. Freiwillige Beiträge werden mitgezählt, wenn Sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Pflichtbeitragszeiten wegen Bezug von Arbeitslosengeld oder Anrechnungszeiten der Schulausbildung und des Studiums werden nicht berücksichtigt.
Was ist die Flexirente?
Die Flexirente ist die Bezeichnung für verschiedene Änderungen zur flexibleren Regelung der gesetzlichen Rente, um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten und ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus interessant zu machen. Frührentner mit einem Nebenjob können beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Sie können also normal weiterarbeiten und dennoch ihre Altersrente ungekürzt beziehen. Wenn Sie als langjähriger Versicherter die Rente gegen einen Abschlag von 0,3 Prozent pro vorgezogenen Monat vorziehen möchten, können Sie diese Abschläge durch Sonderzahlungen teilweise oder ganz ausgleichen. Diese Sonderzahlungen können Sie durch Einmalbeträge, aber auch mit Teilzahlungen leisten.
Tipps für den frühen Rentenbeginn
Prüfen Sie daher, ob Sie mit einer Sonderzahlung der Rente oder der Flexirente den Ruhestand vorziehen können und wollen. Wenn Sie bereit sind, dafür eine geringere Rente zu akzeptieren, können auch Abschläge eine Option sein. Sofern Sie mit Ihrem Arbeitgeber ein Zeitwertkonto vereinbart haben, kann dieses Wertguthaben helfen, ab einer Freistellung den Vorruhestand zu finanzieren. Auch außerordentliche Ansprüche, die Sie beispielsweise durch eine attestierte Behinderung oder als Berufssoldat erworben haben, können den vorzeitigen Ruhestand ohne Abzüge ermöglichen. Wurden Sie aufgrund einer Insolvenz oder von Ihrer Firma entlassen, kann auch mit dem Arbeitslosengeld ein frühzeitiger Ruhestand finanziert werden. Vor allem helfen auch zusätzliche Einkommen aus Vermögenswerten, etwa als Immobilieninhaber einer Immobilienrente, den frühen Rentenbeginn zu finanzieren.
Mit Altersteilzeitmodellen frühzeitig in Rente
Einige Unternehmen bieten über Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge auch Altersteilzeitmodelle an. Mit dem Gleichverteilungsmodell können Sie Ihre Arbeitszeit gleichmäßig um 50 Prozent reduzieren und erhalten entsprechend nur noch die Hälfte Ihrer bisherigen Vergütung. Auch bei dem Blockmodell halbiert sich die Vergütung, jedoch leisten Sie in der ersten Phase weiter Ihre volle Arbeitszeit, während Sie in der zweiten Phase nicht mehr arbeiten müssen. Finanziell interessant sind Arbeitsteilzeitmodelle für den Arbeitnehmer, weil der Arbeitgeber das Entgelt zusätzlich um mindestens 20 Prozent – unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerfrei – aufstockt.
Was bleibt vom Hinzuverdienst und der Rente?
Ab dem 1. Januar 2023 können Altersrenten – im Gegensatz zu Erwerbsminderungsrenten – unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. Auf Ihren Verdienst während Ihrer vorgezogenen Altersrente müssen Sie allerdings bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rente zahlen, sofern Sie nicht einen Minijob ausüben und sich daher von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie in der Regel sowohl auf die Einkünfte aus Ihrer Beschäftigung als auch auf Ihre Rente Kassenbeiträge zu zahlen.
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