Inhalt
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten auf Nachfrage eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für die Entgeltumwandlung anzubieten – neben der gesetzlichen und der privaten Rente ein weiterer wichtiger Baustein der Altersvorsorge.
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Mit der gesetzlichen Rente allein kann man seinen Lebensstandard im Alter nicht halten. Daher sollte man zusätzlich vorsorgen, um in der Rentenzeit finanziell abgesichert zu sein. Es gibt drei Schichten für Ihre individuelle Altersvorsorge: Eine ist das öffentlich-rechtliche Pflichtsystem, also zum Beispiel Ihre Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung oder die Beamtenversorgung.
Die zweite Schicht ist für alle angestellten Arbeitnehmer interessant: die betriebliche Altersversorgung – umgangssprachlich auch betriebliche Altersvorsorge genannt. Sie steht allen offen, die in einem geregelten Arbeitsverhältnis stehen. Mit der betrieblichen Altersversorgung können Sie sich über Ihren Arbeitgeber eine Zusatzrente aufbauen.
Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung zahlen Sie entweder selbst aus Ihrem Bruttogehalt und reduzieren damit Ihre Steuer oder Ihr Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen beziehungsweise übernimmt sie komplett. Welcher Weg möglich ist, hängt vom bAV-Modell ab, das das Unternehmen für seine Arbeitnehmer bereitstellt. Generell haben alle Angestellten zumindest einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Die dritte Vorsorgeschicht ist die private Altersvorsorge, die Sie beispielsweise über private Rentenversicherungen, Basis- oder Rürup-Verträge abdecken können.
Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitgeber wählen?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten, Geld fürs Alter anzusparen. Welche Wege zur Altersvorsorge angeboten werden, entscheidet der Arbeitgeber. In manchen Branchen wird die bAV über den Tarifvertrag geregelt.
Die gebräuchlichste Form ist die Direktversicherung. Dabei werden die Beiträge vom Bruttolohn des Mitarbeiters abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an die Direktversicherung bezahlt.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die später die Leistungen der bAV an den Arbeitnehmer auszahlt. Der Arbeitgeber erteilt seinem Mitarbeiter über die Unterstützungskasse eine Zusage auf diese Leistungen.
Bei der Direktzusage sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unmittelbar eine Versorgung zu. Das Unternehmen muss also durch Rückstellungen in der Bilanz sicherstellen, dass es die Zusage jederzeit erfüllen kann.
Mit einem Pensionsfonds können Unternehmen diese Risiken auslagern, denn der Rechtsanspruch der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen auf die Leistungen geht auf den Pensionsfonds über.
Welche bAV-Form kommt am häufigsten zum Einsatz?
Die Direktversicherung ist die beliebteste Form der betrieblichen Altersversorgung, denn sie ist transparent und einfach zu handhaben. Falls Ihr Arbeitgeber noch keine bAV eingerichtet hat, können Sie eine Direktversicherung verlangen, denn jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, die durch Gehaltsumwandlung finanziert ist. Ihr Vorteil: Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent des von Ihnen umgewandelten Betrags zu leisten.
Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
2019 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es soll die bAV noch einmal deutlich attraktiver machen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Geringverdienende bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz Verbesserungen.
Die wichtigste Änderung im Gesetz: Unternehmen sind in der Regel verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent des von Ihnen umgewandelten Betrags zu leisten. Denn durch die Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttogehalt spart der Arbeitgeber Sozialabgaben ein.
Diese Ersparnis soll nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz an den Arbeitnehmer weitergegeben werden. Unternehmen können auch einen höheren Zuschuss zur Gehaltsumwandlung ihres Mitarbeiters leisten – bis 25 Prozent sind in der Regel möglich, ohne dass sie zusätzliche Ausgaben haben. Für die Mitarbeiter ist der Arbeitgeberzuschuss ein wichtiger Anreiz, selbst in ihre Altersversorgung zu investieren.
Eine weitere Änderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Arbeitgeber können für von ihnen zusätzlich zum Lohn gezahlte Beiträge an eine Direktversicherung einen staatlichen Förderbetrag zwischen 240 und 960 Euro jährlich für alle Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 2.575 Euro erhalten. Davon profitieren vor allem Geringverdiener, die bisher mit eingeschränktem finanziellen Spielraum kaum Möglichkeiten hatten, sich eine zusätzliche Rente für das Alter aufzubauen.
Außerdem können Arbeitnehmer nun weit mehr Geld steuerfrei in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds einzahlen. 2022 sind dies bis zu 6.768 Euro, also bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West). Zusätzlich sind Einzahlungen bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei möglich. Durch die Verdopplung des Förderrahmens können Mitarbeiter mit einem höheren Einkommen jetzt ihren Altersversorgungsbedarf häufig allein mit der Direktversicherung erfüllen.
Bei den bAV-Formen Direktzusage und Unterstützungskasse gibt es keine steuerliche Grenze, sozialversicherungsfrei sind ebenfalls bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze möglich.
Welche Vorteile ergeben sich für Arbeitnehmer?
Ganz gleich, welchen bAV-Weg Ihr Arbeitgeber anbietet: Sie profitieren von allen Modellen. Gibt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss, erhöhen sich Ihre Rentenerträge, ohne dass Sie mehr Geld einzahlen müssen. Bei den Modellen, bei denen Sie allein die Beiträge zahlen, werden diese von Ihrem Bruttogehalt einbehalten, sind also steuerfrei.
Sie zahlen also in Ihrer aktiven Arbeitsphase weniger Steuern und Sozialabgaben. Besteuert werden die Rentenzahlungen dann im Rentenalter. Ihr Steuervorteil: Als Rentner haben Sie einen niedrigeren Steuersatz als bei der Ansparphase.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Keine Angst: Ihr Anteil der Beiträge ist auch bei einem Jobwechsel gesichert. Wollen Sie auch die Beiträge Ihres Arbeitgebers behalten, müssen Sie beim Jobwechsel mindestens 21 Jahre alt sein und die Rentenzusage zur bAV muss seit mindestens drei Jahren bestehen. Dies trifft auf alle bAV-Verträge seit 2018 zu, bei älteren Verträgen gelten längere Fristen.
Wechseln Sie den Job, haben Sie drei Möglichkeiten, wie Sie Ihre bAV weiterführen: Bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds haben Sie ein Recht darauf, Ihr Kapital zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Will dieser den alten Vertrag nicht weiterführen, kann er die Beiträge in einen neuen Vertrag überführen. Eine zweite Möglichkeit ist, den bestehenden bAV-Vertrag privat weiterzuführen. Oder Sie stellen den Vertrag beitragsfrei.
Welche Vorteile ergeben sich für Arbeitgeber?
Nicht nur Arbeitnehmer profitieren von der bAV. Auch für Arbeitgeber lohnt es sich, die betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Bei dem Modell Direktversicherung zahlen sie zum Beispiel weniger Lohnnebenkosten für alle Angestellten, die einen bAV-Vertrag abgeschlossen haben.
Neben den finanziellen Ersparnissen ergeben sich für das Unternehmen weitere Vorteile: Werden Arbeitnehmern soziale Zusatzleistungen in Form eines bAV-Zuschusses angeboten, stärkt dies das Image des Arbeitgebers. In Zeiten von Fachkräftemangel ist das Arbeitgeberimage ein wichtiger Aspekt bei der Suche nach neuen Beschäftigten. Bestehende Mitarbeiter lassen sich durch eine attraktive bAV-Lösung besser ans Unternehmen binden.
Gibt es Nachteile bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Bei allen Vorteilen, die Sie durch eine bAV haben, sollten Sie eines bedenken: Durch die Entgeltumwandlung, also die Entnahme Ihrer bAV-Beiträge aus Ihrem Bruttogehalt, zahlen Sie natürlich auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ihre spätere Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse wird dadurch reduziert.
In aller Regel wird diese Differenz mit den Zahlungen aus der betrieblichen Rente aber mehr als ausgeglichen. Außerdem haben Sie durch Ihr verringertes Gehalt niedrigere Ansprüche beim Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld. Auch hier hält sich der Nachteil mit Blick auf eine höhere Rente jedoch in Grenzen.
Wie schließen Sie einen bAV-Vertrag ab?
Zunächst müssen Sie sich bei der Personalabteilung darüber informieren, welche betriebliche Altersvorsorge Ihr Arbeitgeber überhaupt eingerichtet hat. Gibt es einen Zuschuss vom Unternehmen, sollten Sie nicht weiter überlegen und direkt einen Vertrag abschließen. Falls Ihr Arbeitgeber keine bAV anbietet, weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben und dass er seit 2019 verpflichtet ist, 15 Prozent als Zuschuss zu zahlen.
Planen Sie, in Zukunft häufiger die Arbeitsstelle zu wechseln, überprüfen Sie, ob eine Mitnahme des Vertrags möglich ist. Bei einer Direktversicherung ist dies stets der Fall. Falls nicht, sind andere Vorsorgealternativen wie eine private Rentenversicherung, eine Rürup- oder eine Riesterrente vielleicht besser für Sie geeignet.
den Artikel: