Schon mit geringen Sparraten können Sie ein kleines Vermögen bilden. Arbeitnehmer erhalten oftmals vermögenswirksame Leistungen, Geringverdiener zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage. Wir zeigen Ihnen, wie Sie davon profitieren.
Vom Einkommen bleibt meist nicht viel übrig. Für die meisten reicht das Gehalt gerade, um Miete, Auto, Lebensmittel, Anschaffungen und Urlaub zu bezahlen. Aber selbst dann können Sie sparen und sich ein finanzielles Polster für später aufbauen. Zum Beispiel mit den vermögenswirksamen Leistungen, die viele Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlen und die der Staat unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss belohnt.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Die gesetzliche Grundlage für die vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. VL werden von vielen Arbeitgebern bis zu einer Höchstsumme von 40 Euro pro Monat direkt auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Konto/Depot überwiesen.
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, Beamten, Richter, Soldaten und Auszubildende Anspruch auf VL. Häufig wird die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag geregelt.
Ein Sonderfall der vermögenswirksamen Leistungen betrifft Beschäftigte mit einem Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie: Sie erhalten von ihrem Arbeitgeber als Geldleistung eine Altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) für eine förderfähige private (Riester-Förderung) oder eine betriebliche Altersvorsorge. Anders als bei den vermögenswirksamen Leistungen gibt es für die AVWL jedoch keinen gesetzlichen Anspruch.
Wie die Einzahlungen durchgeführt werden
Zunächst schließt ein Arbeitnehmer einen Sparvertrag mit einer Fondsgesellschaft, Bausparkasse oder einer Bank ab und reicht den VL-Vertrag beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber zahlt dann den zugesagten Betrag monatlich in den Sparvertrag ein. Je nach Vertragsform kann der Arbeitnehmer die Zahlung des Arbeitgebers durch Eigenleistung aufstocken oder in voller Höhe selbst erbringen.
Wer Anspruch auf eine staatliche Arbeitnehmersparzulage hat und diese auf die gewählte Anlageform erhalten möchte, sollte die siebenjährige Sperrfrist einhalten: Sechs Jahre lang wird eingezahlt und nach einem Ruhejahr im siebten Jahr können Sie über Ihr angespartes Geld und die Zulagen verfügen. Einziges Manko: Die laufenden VL vom Arbeitgeber unterliegen der Einkommensteuer und Sozialabgaben. Wer nur wenig verdient, zahlt jedoch in der Regel auch nur wenig Steuern.
Welche Anlagen können zur Vermögensbildung bespart werden?
Es stehen verschiedene Anlageformen zur Wahl. Weil ursprünglich die betrieblichen Sparformen gestärkt werden sollten, zählen zu den vermögenswirksamen Leistungen auch Aktienfonds. Mit diesen Vermögensbeteiligungen wird die prozentual höchste staatliche Arbeitnehmerzulage gezahlt. Aktien hatten in den letzten Jahren langfristig höhere Renditechancen als Zinsanlagen. Weil Aktienkurse kurzfristig jedoch starken Schwankungen unterliegen können, empfiehlt es sich, über einen Sparplan in breit anlegende Fonds die Risiken zu streuen. Über Aktienfonds kann gezielt auch in Unternehmen mit nachhaltiger Geschäftspolitik investiert werden.
Die VL können aber auch für die Besparung eines Bausparvertrags oder einer Lebensversicherung eingesetzt werden. Bei der Besparung von Lebensversicherungen entfällt allerdings die staatliche Arbeitnehmerzulage.
Wann die Arbeitnehmersparzulage gezahlt wird
Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen wird auf die VL eine staatliche Arbeitnehmerzulage gezahlt, die je nach Anlage unterschiedlich hoch ausfällt. Sie beträgt bei Fondssparverträgen für Singles mit einem zu versteuernden Einkommen bis 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) 20 Prozent der eingezahlten Beträge und ist auf 80 Euro pro Jahr bzw. auf 160 Euro bei Ehepaaren begrenzt.
Werden die VL in einen Bausparvertrag, zu wohnwirtschaftlichen Zwecken oder zur Tilgung eines Hypothekendarlehens verwendet, beträgt die Zulage neun Prozent, maximal 470 Euro pro Jahr. Um die Arbeitnehmersparzulage für einen Bausparvertrag zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen bei Singles nicht höher als 17.900 Euro und bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren nicht höher als 35.800 Euro pro Jahr betragen. Zudem kann eine Wohnungsbauprämie anfallen. Der staatliche Zuschuss kommt nach Ende der Sperrfrist zur Auszahlung.
So rechnen sich die Einzahlungen
Der Abschluss eines Sparvertrags rechnet sich immer, insbesondere wenn sich der Arbeitgeber daran beteiligt oder sogar die staatliche Arbeitnehmerzulage gezahlt wird. Auch wenn der Arbeitgeber sich nicht beteiligt oder weniger als die Höchstgrenze von 40 Euro zahlt und ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht, empfiehlt es sich für Sie als Arbeitnehmer, mit einer Eigenleistung die Sparrate bis zum Höchstbetrag aufzustocken, um so die staatliche Förderung zu optimieren. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage ist im Gegensatz zur VL des Arbeitgebers steuer- und sozialabgabenfrei.
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