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Das Fitnessstudio zu kündigen, kann eine Menge Geld sparen. Wichtig dabei ist es, die Kündigungsfrist genau im Blick zu behalten. Wir erklären, wann die Kündigung des Mitgliedsvertrags möglich ist und was es dabei zu beachten gilt.
Das sagt der Fitnessstudiovertrag über die Laufzeit
Ein Fitnessstudiovertrag hat in der Regel eine Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten. In Ausnahmefällen kann die Vertragslaufzeit sogar 24 Monate oder länger betragen. Eine solch lange Erstlaufzeit ist laut Bundesgerichtshof in Fitnessstudios dann zulässig, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt ist (Az. XII ZR 42/10).
Gilt das Widerrufsrecht im Fitnessvertrag?
Im Regelfall gibt es kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Grund: Bei einem Fitnessstudiovertrag handelt sich nicht um einen Fernabsatzvertrag oder ein Haustürgeschäft. Es sei denn, der Vertrag wurde online oder per Telefon abgeschlossen. Dann gilt das Widerrufsrecht. Das ist jedoch bei Fitnessverträgen oftmals nicht der Fall, da es üblich ist, vorab ein Probetraining zu absolvieren und erst im Anschluss den Vertrag vor Ort im Sportcenter zu unterschreiben.
Automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit: rechtens oder nicht?
Oft verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch, wenn Sie nicht fristgerecht im Fitnessstudio kündigen. Laut einem älteren Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine stillschweigende Verlängerung für sechs Monate zumutbar. Die Gerichte sind sich jedoch nicht einig darüber, wie lang der Verlängerungszeitraum höchstens sein darf. Verlängerungsklauseln von mehr als einem Jahr werden meist als unzulässig angesehen.
So kündigen Sie Ihren Mitgliedsvertrag im Fitnessstudio
Sie können Ihren Fitnessvertrag ganz normal zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Juristen bezeichnen dies auch als „ordentliche Kündigung“ zum Vertragsende. Dafür benötigen Sie keinen besonderen Kündigungsgrund. Befinden Sie sich zum Beispiel noch in der ersten Laufzeit Ihres Vertrages, wird die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam. Haben Sie Ihren Vertrag bereits einmal oder mehrmals verlängert? Dann ist die Kündigung zum Ablauf des Verlängerungszeitraums möglich.
Fitnessstudio kündigen – das müssen Sie beachten
Achten Sie unbedingt darauf, die Kündigung vor der angegebenen Kündigungsfrist einzureichen. Das ist in der Regel drei Monate vor Ablauf des Vertrags der Fall. Läuft der Vertrag also zum 31.12.2021 aus, müsste die Kündigung dann bis Ende September beim Studio eingegangen sein.
Haben Sie das geprüft, kündigen Sie im Fitnessstudio am besten, indem Sie die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein vornehmen. So dokumentieren Sie optimal, dass eventuelle Fristen bei der Kündigung eingehalten wurden. Denn mithilfe des Rückscheins können Sie nachweisen, dass die Kündigung im Fitnesscenter angekommen ist – und wann. Kommt es zu einem Streit vor Gericht, sind Sie in der Lage, einen Beweis vorzulegen. Möchten Sie ganz sichergehen, können Sie die Kündigung noch zusätzlich per Fax und/oder per E-Mail an das Sportstudio senden.
Fitnessvertrag kündigen – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Das Kündigungsschreiben setzt sich aus folgenden Inhalten zusammen:
- Anrede: Verwenden Sie eine schlichte, formelle Grußformel wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ oder den Namen des Ansprechpartners.
- Kündigungserklärung: Vergessen Sie nicht, Ihre Mitgliedsnummer anzugeben. Außerdem müssen Sie noch – entsprechend der Kündigungsfrist – den Kündigungstermin festlegen. Und es muss klar sein, dass Sie freiwillig aus dem Vertragsverhältnis heraustreten.
- Begründung: Wenn Sie möchten, können Sie deutlich machen, warum Sie Ihren Mitgliedsvertrag kündigen wollen. Gründe können zum Beispiel Änderungen im Kursangebot oder die Erhöhung der Mitgliederbeiträge sein. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie aber keinen Grund angeben.
- Widerruf der Einzugsermächtigung: Schreiben Sie zusätzlich, dass Sie die Ermächtigung für Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge von Ihrem Bankkonto widerrufen.
- Bitte um Kündigungsbestätigung: Vermerken Sie abschließend, dass Sie eine schriftliche Rückmeldung brauchen, in der die Kündigung bestätigt wird und aus der das Datum des Vertragsendes hervorgeht.
- Grußformel: Schließen Sie das Kündigungsschreiben mit einer Grußformel und dem Namen ab.
Fitnessstudio außerordentlich kündigen
Sie sind plötzlich erkrankt oder umgezogen? Oder Sie haben einen anderen wichtigen, persönlichen Grund, den Vertrag vorzeitig zu beenden? Dann können Sie von Ihrem Recht auf eine außerordentliche Kündigung Gebrauch machen.
In diesen Fällen haben Sie die Chance, Ihre Vertragslaufzeit zu verkürzen:
Kündigung bei Erkrankung
Können Sie das Fitnessstudio aufgrund einer Erkrankung nicht besuchen, legen Sie am besten ein ärztliches Attest vor. Aus diesem muss übrigens nur die Sportunfähigkeit hervorgehen, nicht aber die genaue Erkrankung. So ist es Ihnen möglich, aus dem Vertrag aufgrund von Sportunfähigkeit auszutreten. Sind Sie jedoch nur vorübergehend verhindert, kann der Studiobetreiber verlangen, dass der Vertrag nach Genesung von der Krankheit fortgesetzt wird.
Schwangerschaft als Kündigungsgrund
Auch eine Schwangerschaft ist nicht unbedingt ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ähnlich wie bei der Kündigung wegen Krankheit greift das außerordentliche Kündigungsrecht erst dann, wenn Sie aufgrund der Schwangerschaft keinen Sport mehr treiben können oder dürfen. Das ist etwa dann der Fall, wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt und der Arzt ein Sportverbot ausspricht. Aber nach Gerichtsurteilen durchaus auch dann, wenn die Schwangere sich subjektiv einfach nicht mehr dazu in der Lage fühlt, Sport zu treiben (Amtsgericht München, Az. 251 C 26718/09). Lassen Sie sich am besten ein Attest ausstellen, das Sie beim Fitnessstudio vorlegen können.
Kündigung wegen eines Umzugs
Wenn Sie berufsbedingt umziehen und der neue Wohnort zu weit weg von dem Studio ist, haben Sie grundsätzlich kein Recht, den Vertrag außer der Reihe zu kündigen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 (Az. XII ZR 62/15). Aber: Einige Fitnessstudios räumen ihren Kunden freiwillig ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ein. Hier kommt es dann auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Studios an. Wenn also in absehbarer Zeit die Möglichkeit besteht, dass Sie umziehen, sollten Sie dies vorher klären. Zum Teil sind auch Kulanzlösungen möglich.
Haben Sie eine Mitgliedschaft bei einer Fitnesskette, hängt die Kündigungsmöglichkeit laut Vertragsbedingungen oft auch davon ab, ob sich eine Filiale in der Nähe Ihres neuen Wohnortes befindet. Da Sie künftig in dieser Filiale trainieren könnten, kann eine Kündigung unwirksam sein.
Übrigens: Neben dem Sonderkündigungsrecht besteht manchmal die Möglichkeit, den Vertrag auf eine andere Person zu übertragen. Darauf besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch, sondern diese Möglichkeit muss im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sein. Ansonsten ist nur eine Vertragsänderung auf Kulanzbasis möglich. Prüfen Sie daher nach! Falls Sie sich unsicher sind, empfiehlt sich ein Fitnessvertrag auf unbestimmte Zeit – also ohne feste Laufzeit und mit der Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung.
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