Dachlawinen – wer haftet?

Dicke Schneeflocken, weiße Winterlandschaften: wunderschön, und doch oft gefährlich. Zu viel Schneedruck kann Dächer einstürzen lassen und Dachlawinen auslösen, Eiszapfen können Autos beschädigen oder sogar Passanten verletzen. Doch wer haftet dann?

Dachlawinen und Eiszapfen: Wann haftet der Hauseigentümer, wann der Mieter?

Der Eigentümer muss wegen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass weder Personen noch Gegenstände zu Schaden kommen. In den meisten Fällen reicht es, ein Dachlawinen-Gitter am unteren Ende des Dachs anzubringen. In schneereichen Bundesländern gelten erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht. Oft gibt es auch besondere Vorschriften der Gemeinden.

Droht jedoch eine akute Gefahr, zum Beispiel durch starken Schneefall oder Eiszapfen, die abstürzen können, muss der Hauseigentümer zusätzliche Schutzmaßnahmen durchführen. So kann er den Gehweg teilweise sperren, Warnschilder anbringen und letztendlich Eiszapfen durch die Feuerwehr abschlagen lassen.

Die Mieter einzelner Wohnungen sind dafür in der Regel nicht zuständig. Sollten Sie jedoch ein ganzes Haus mieten, könnte die Verkehrssicherungspflicht auf Sie übertragen worden sein. Prüfen Sie deshalb Ihren Mietvertrag.

Dachlawine beschädigt Auto – wer haftet?

Der Hauseigentümer haftet nur, wenn er nachweislich seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Autofahrer müssen grundsätzlich selbst darauf achten, an einer sicheren Stelle zu parken. Tun sie dies nicht, kann ihnen eine Mitschuld angelastet werden oder sie bleiben gleich ganz auf ihrem Schaden sitzen. Wer unter einem Gebäude parkt, an dessen Dach Eiszapfen hängen oder auf dem viel Schnee liegt, riskiert, dass sein Auto beschädigt wird.

Im Normalfall kommt dafür die Kasko-Versicherung des Fahrzeughalters auf. Während eine Vollkasko alle Schäden deckt (also auch an der Karosserie), müssen Kunden mit Teilkasko darauf achten, dass Schäden durch Dachlawinen mitversichert sind. Dann wird auch bei Teilkasko der komplette Schaden durch Dachlawinen ersetzt. In der Regel übernimmt die Teilkasko nur Glasschäden.

Dachlawinen können Schäden an Autos verursachen

Dachlawinenschutz – so können Sie Dachlawinen vorbeugen

Grundsätzlich sollten Hauseigentümer alles tun, um Dachlawinen zu verhindern. Als Dachlawinenschutz eignen sich Schneefanghaken, am besten gleichmäßig auf der ganzen Fläche verteilt. Eine Alternative sind spezielle Dachlawinen-Gitter am unteren Ende (Traufe). In manchen Gemeinden gibt es dazu besondere bauliche Vorschriften. Besonders gefährdet sind Dächer mit großer Dachneigung.

Ansonsten gilt: Behalten Sie die Lage im Blick. Wenn Sie das Gefühl haben, es könnte sich eine Lawine lösen, sollten Sie Passanten auf das Risiko aufmerksam machen. Zum Beispiel können Sie Schilder an die Hauswand hängen oder rot-weiß gestreifte Absperrstangen schräg an die Hauswand lehnen. So verhindern Sie, dass sich Autofahrer oder Fußgänger direkt unter der Traufe aufhalten.
Welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen gelten, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Bei besonderer Gefahrenlage, etwa in einem schneereichen Gebiet, bei hoher Dachneigung und hohem Verkehrsaufkommen unter der Dachtraufe, kann vom Eigentümer erwartet werden, die Gefahr und somit die Schneelast zügig zu beseitigen. So ist es Privatleuten in der Regel nur dann erlaubt, einen öffentlichen Fußweg teilweise zu sperren, wenn die Gefahr durch Dachlawinen akut ist. Hauseigentümer müssen die Gefahr aber sofort beseitigen. Die für Sie gültigen Vorschriften erhalten Sie im Rathaus bzw. bei der Stadtverwaltung.

Schäden durch herabfallende Eiszapfen

Besteht die Gefahr, dass Eiszapfen herabfallen, ist es mit einem Gitter nicht getan. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, muss der Eigentümer sie entfernen – unter Umständen mithilfe der Feuerwehr, wofür allerdings Kosten anfallen.
Bitte beachten Sie, dass es daher nur kurzfristig reicht, Warnschilder anzubringen, und es den Hauseigentümer nicht von jeglicher Haftung befreit, sondern nur das Mitverschulden des Fußgängers erhöht. Die Eiszapfen sollten Sie dennoch so bald wie möglich entfernen. Den gesamten Bürgersteig sperren darf der Hausbesitzer nur, wenn der zum Grundstück gehört und er die Eiszapfen nicht sofort abschlagen kann. Auch hier gilt: Bitte erkundigen Sie sich wegen der örtlich geltenden Regeln bei der Verwaltung.

Schäden am Gebäude durch Schneedruck

Schneedruck – auch Schneelast genannt – beschreibt die Krafteinwirkung von ruhenden Schnee- oder Eismassen. Diese stellt eine oft unterschätzte Gefahr für Hausdächer dar: Feuchter Neuschnee wiegt bis zu 100 Kilo pro Quadratmeter. Bei einer durchschnittlichen Dachfläche eines Einfamilienhauses von 120 Quadratmetern kommt so schnell über eine Tonne zusammen. Das entspricht etwa dem Gewicht eines Kleinwagens – und dem halten viele Dächer nicht stand.

Hat man die Sorge, dass das eigene Dach akut gefährdet ist, sollte man die Feuerwehr oder die Stadtverwaltung anrufen. Es ist zwar keine übliche oder gar verpflichtende Aufgabe der Rettungskräfte, private Dächer zu räumen. Doch wissen sie in der Regel zumindest, wie man und wer die Gefahr richtig einschätzen und beseitigen kann. Auch erfahrene Dachdecker sind hier mögliche Ansprechpartner. Flachdächer sind statisch gesehen stärker gefährdet, denn bei Steildächern kann der Schnee leichter abrutschen, bevor er zu schwer wird. Auch Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen auf dem Dach können durch hohe Schneelast beschädigt werden – vom Bruch einzelner Zellen der PV-Anlage bis hin zur kompletten Zerstörung von Modul und Trägern. Solche Schäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung, wenn sogenannte „Weitere Naturgefahren“ mitversichert sind. Dies gilt auch, wenn ein Gebäudeschaden durch eine Dachlawine verursacht wird.

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