Wer länger krank und damit arbeitsunfähig ist, dem drohen als Arbeitnehmer nach Ende der Lohnfortzahlung und als Selbstständigem bereits ab dem ersten Krankheitstag Einkommenseinbußen. Eine Krankentagegeldversicherung schließt die finanzielle Lücke.
Sachbearbeiter Michael Schulze hat es erwischt: Bandscheibenvorfall. Drei Monate wird er mindestens nicht arbeiten können, sagt der Arzt – die Therapie bei solch gravierenden Rückenbeschwerden dauert lange. Die ersten sechs Wochen erhält Michael Schulze sein Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber. Doch was passiert danach?
Welche Einkommenslücke besteht für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber zahlt nach Ende der Lohnfortzahlung kein Gehalt mehr. Daher springt danach für den Verdienstausfall die Krankenkasse ein. Das Krankengeld, das die gesetzliche Krankenkasse zahlt, fällt allerdings geringer aus als das sonst übliche Gehalt. Teilweise muss mit finanziellen Einbußen von mehr als 20 Prozent gerechnet werden.
Krankentagegeldversicherung
Damit es nicht zu einer finanziellen Belastung kommt, bieten Ihnen die Krankentagegeld-Tarife der DKV eine individuelle Einkommensabsicherung. Damit müssen Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit nicht auf Einkommen verzichten.
Die schnelle Frage zum Thema:
Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:
Mit dem Krankentagegeld kann die Lücke ausgeglichen werden, die nach Ende der Lohnfortzahlung durch ein geringeres Krankengeld entsteht.
Für privat versicherte Arbeitnehmer:
Als privat Versicherter erhalten Sie kein gesetzliches Krankengeld. Daher ist ein privates Krankentagegeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung unverzichtbar.
Für Selbstständige und Freiberufler:
Selbstständige oder Freiberufler, die länger krank sind, stehen unter Umständen noch schneller vor großen Problemen: Sie haben keinen Arbeitgeber, der ihnen zunächst das Gehalt weiterbezahlt. Anspruch auf Krankengeld müssen Selbstständige und Freiberufler bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse extra bezahlen – wie bei einem Arbeitnehmer wird das Krankengeld aber erst nach Ablauf von sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Alternativ können Sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, die Ihnen z. B. schon ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit den vertraglich vereinbarten Tagessatz zahlt. Dabei bietet das Krankentagegeld eine Besonderheit: Denn anders als das reguläre Einkommen erhalten Sie es steuerfrei – selbst für Sonn- und Feiertage.
Für Beamte:
Beamte benötigen kein Krankentagegeld, weil sie im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn die gewohnten Bezüge in vollem Umfang erhalten. Anders sieht es jedoch bei Angestellten des öffentlichen Dienstes aus. Für sie gilt das Gleiche wie bei herkömmlichen gesetzlich Krankenversicherten: Sie haben erst ab der siebten Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes ist eine Krankentagegeldversicherung also auf jeden Fall sinnvoll.
Was müssen Sie bei Jobwechsel und Arbeitslosigkeit beachten?
Wenn das Nettogehalt dauerhaft geringer ausfällt, sollten Sie dies Ihrer Versicherung melden, um das versicherte Tagesgeld und damit den Beitrag entsprechend zu senken. Denn das Krankentagegeld wird höchstens in Höhe des Nettogehaltes ausbezahlt. Auch sollten Sie Ihrer Versicherung einen Wechsel des Arbeitgebers oder in die Selbstständigkeit melden, da sich dies auf Ihren Versicherungsschutz auswirken kann. Auch wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie dies der Versicherung mitteilen.
Muss Krankentagegeld versteuert werden?
Das Krankentagegeld ist steuerfrei. Es muss nicht einmal in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme gibt es für GmbH-Geschäftsführer: Wenn diese ihre Beiträge für die Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, sind die Leistungen aus der Versicherung steuerpflichtige Einnahmen der GmbH. In diesem Fall hat das Krankentagegeld Einfluss auf die Steuerlast der GmbH. Abgesehen davon gilt für alle Versicherten: Sie können die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung absetzen.
Gut abgesichert gesund werden
Michael Schulze hat Glück im Unglück: Er hat sich rechtzeitig vor seinem Bandscheibenvorfall um eine Krankentagegeldversicherung bei der DKV gekümmert. Daher kann er sich nun ganz aufs Gesundwerden konzentrieren, während seine Einkommenslücke durch das Krankentagegeld geschlossen wird.
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